Barrierefreiheitserklärung
Das Autohaus Roth KG ist bemüht, seine Website https://roth-autohaus.de barrierefrei zugänglich zu machen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Es werden derzeit nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Einige eingebundene PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
- Teilweise fehlen Alternativtexte (Alt-Texte) bei Bildern.
- Einige Text- und Designelemente weisen unzureichende Kontraste auf.
- Interaktive Elemente sind teilweise nicht vollständig tastaturbedienbar.
- Formularfelder sind nicht durchgängig beschriftet.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit der Website zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 04.06.2025 erstellt. Grundlage der Bewertung ist eine Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen zur Barrierefreiheit benötigen, kontaktieren Sie uns gerne:
Autohaus Roth KGScheerbünd 1
77654 Offenburg
Telefon: 0781 – 919270
E-Mail: info@roth-autohaus.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie binnen sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGGMauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de